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Pflege

Von immer mehr Arbeitgebenden hören wir, dass private Pflegetätigkeiten von Beschäftigten relevant werden für Unternehmensabläufe und Personalplanungen. An dieser Stelle wollen wir versuchen, Ihnen als Unternehmen sowie ihren Beschäftigten mit kompakten Informationen und Kontakten eine erste Orientierung in diesem Bereich zu ermöglichen.

Berufstätige haben durch den Gesetzgeber mittlerweile folgende Möglichkeiten eine private Pflegesituation mit ihrem Erwerbsleben zu vereinbaren:

  • Pflegezeit: Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen, ist durch eine befristete und unbezahlte Freistellung von der Erwerbsarbeit für max. 6 Monate oder durch eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich. Dieser Anspruch besteht nur in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten.

Um in einer akuten Situation Pflege zu organisieren, hat jede/r Arbeitnehmende das Recht auf eine kurzzeitige Arbeitsbefreiung für max. 10 Tage. Diese bedarf nicht der Zustimmung des Arbeitgebers/ der Arbeitgeberin.

  • Familienpflegezeit: Das Gesetz ermöglicht es Beschäftigten, im Einvernehmen mit dem Unternehmen, ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren. Das Bruttogehalt wird in einem ersten Schritt entsprechend der reduzierten Arbeitsstunden gekürzt. Der Arbeitgeber stockt das Gehalt um die Hälfte der Kürzung auf. Zum Ausgleich muss die/der Beschäftigte nach Ablauf der Familienpflegezeit wieder in Vollzeit arbeiten, bekommt aber so lange das reduzierte Gehalt, bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen worden ist.

Material für Arbeitgebende

Broschüre zur Familienpflegezeit

To-Do-Liste für Arbeitgeber

Material für Beschäftigte

Kompaktinformation zu Leistungen der Pflegeversicherung

Geldleistungen der Pflegeversicherung im Überblick

Kompaktinformation zum Pflegezeitgesetz

Broschüre zur Familienpflegezeit

  • Zu allen Fragen rund um das Thema Pflege können sich Pflegebedürftige und deren Angehörige in Pflegestützpunkten neutral - unabhängig von jenen, die Pflegedienstleistungen anbieten - beraten lassen. In gemeinsamer Trägerschaft der Kranken- und Pflegekassen sowie der jeweiligen Kommune arbeiten in MV derzeit vier Pflegestützpunkte:
    • Güstrow 
    • Pasewalk
    • Rostock
    • Wismar
  • Darüber hinaus ist eine Pflegeberatung im gesamten Bundesland sichergestellt, da die Kranken- und Pflegekassen in MV diese bereits jetzt schon anbieten. Die Rechtsgrundlage ist § 7a SGB XI.