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Berufstätige Eltern sollen neben der Arbeit mehr Zeit für ihre Kinder haben. Auch ältere, kranke oder behinderte Menschen brauchen häufig Unterstützung. Das neue Familienleistungsgesetz erleichtert es ihnen, Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. Private Haushalte können für Kinderbetreuungsaufwendungen, für die Pflege- und betreuungsleistungen bei hilfsbedürftigen Angehörigen oder für Haushaltstätigkeiten sowie für Arbeiten von Handwerkern eine teuerermäßigung erhalten. Ab 2009 können 20 Prozent der Arbeitskosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Pflege- und Betreuungsleistungen von der Steuerschuld abgezogen werden. Insgesamt gilt künftig ein erhöhter Höchstbetrag von 4.000 Euro, bisher waren es 1.200 Euro bzw. 2.400 Euro für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt.


22.03.2011 | pdf | 515 KB | Bewertung: SternchenSternchenSternchenSternchenSternchen (783)
 
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